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   BVerwG, 17.03.2005 - 2 WDB 1.05   

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https://dejure.org/2005,25619
BVerwG, 17.03.2005 - 2 WDB 1.05 (https://dejure.org/2005,25619)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2005 - 2 WDB 1.05 (https://dejure.org/2005,25619)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2005 - 2 WDB 1.05 (https://dejure.org/2005,25619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    WDO §§ 91, 126; StPO §§ 34, 35, 244, 273
    Einbehaltung von Dienstbezügen; Prognose der Höchstmaßnahme; Höchstmaßnahme; Beweisantrag; Ablehnung des Beweisantrages.

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 729
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 2 WDB 1.05
    Es lässt sich jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass das Fehlverhalten in eine Zeitspanne fiel, in der der Antragsteller sich damals möglicherweise unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben gegenübersah (vgl. dazu u. a. Urteil vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 -), die möglicherweise zudem im Hinblick auf die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) unterstützende Maßnahmen seiner Dienstvorgesetzten erforderte, oder dass wegen der angeführten schwierigen familiären, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Probleme die Situation von sonstigen außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, sodass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 15.04.1992 - 2 WD 13.92

    Erfordernis einer Verlesung der Beurteilungen von Soldaten als Grundlage für die

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 2 WDB 1.05
    Dabei ist vom wirklichen Sinn des Antrages ohne jede Einengung und Verschiebung des Beweisthemas auszugehen und der Antrag ist unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt zu würdigen (Beschluss vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - m. w. N.).
  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

    Die Sachprüfung in diesem vorläufigen Verfahren gemäß § 126 Abs. 5 Satz 3 WDO muss sich hinsichtlich der zu treffenden tatsächlichen Feststellungen ihrem Wesen nach auf eine summarische Bewertung und entsprechende auf Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeitserwägungen auf der Grundlage des vorgeworfenen Tatgeschehens beschränken; für eine eingehende Beweiserhebung ist nach der gesetzlichen Regelung kein Raum (stRspr: vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2005 - 2 WDB 1/05 -, Rn. 4, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 WDB 6/05 -, Rn. 24, juris).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 2 WDB 3.06

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; vorläufige Einbehaltung der

    Ein im Rahmen des § 114 Abs. 1 i.V.m. § 126 Abs. 5 Satz 3 WDO zu prüfender hinreichender Verdacht für das erfolgte Begehen eines Dienstvergehens ergibt sich nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a Beschlüsse vom 18. November 2003 a.a.O., vom 2. Juni 2004 - BVerwG 2 WDB 3, 04 - und vom 17. Mai 2005 - BVerwG 2 WDB 1, 05 - Buchholz 235.01 § 126 WDO 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 216) regelmäßig bereits aus der Erhebung der öffentlichen Klage im sachgleichen Strafverfahren (§ 170 StPO) oder aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), so weit dieser Verdacht nachfolgend nicht anderweitig erschüttert worden ist (vgl. dazu Beschluss vom 17. Mai 2005 a.a.O.).
  • DGH Brandenburg, 30.08.2012 - DGH BbG 5.12

    Beschwerde gegen die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung eines Richters

    Die gerichtliche Prüfung des Sachverhaltes beschränkt sich auf die Klärung der Frage, ob anhand des bisherigen (Ermittlungs-)Ergebnisses weiterhin der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme zur Folge hat (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1/02-, juris; Beschluss vom 17. März 2005 - 2 WDB 1/05 -, juris).
  • BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Verdacht der Misshandlung

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats reicht für den geforderten hinreichend begründeten Verdacht die Erhebung der öffentlichen Anklage in einem sachgleichen Strafverfahren (§ 170 Abs. 1 StPO) oder die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) aus (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. März 2005 - BVerwG 2 WDB 1, 05 - NZWehrr 2005, 216 = ZBR 2005, 318 [nur LS] = DokBer 2005, 275 m.w.N.>).
  • DGH Brandenburg, 22.09.2016 - DGH Bbg 1.16

    Brandenburgisches Richterdienstrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Richters;

    Die Entfernung muss wahrscheinlicher sein als eine mildere Maßnahme (vgl. zu diesem Maßstab auch DGH des Landes Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2012 - DGH Bbg 5/12 - juris Rn. 15 = NVwZ-RR 2013, 60; BVerwG, Beschluss vom 17. März 2005 - 2 WDB 1/05 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. September 2009 - OVG 83 DB 1/09 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 16b DS 08.704

    Strafgerichtliche Verurteilung in 1. Instanz zu einer auf Bewährung ausgesetzten

    Nur am Rande sei erwähnt, dass die vom Antragsteller im Zusammenhang mit seiner Kritik an dem Urteil des Amtsgerichts München vom 10. September 2007 herangezogene Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2005 (Az. 2 WDB 1/05, NVwZ-RR 2005, 729 f.) die Problematik einer Ablehnung eines Beweisantrags ohne erkennbare Gründe und der unterbliebenen Prüfung von Milderungsgründen nicht im Hinblick auf ein Strafverfahren, sondern auf ein (neben einem Verfahren betreffend eine vorläufige Dienstenthebung und eines Einbehalts von Dienstbezügen nach § 126 Wehrdienstordnung [WDO] laufendes) zweites Disziplinarverfahren (Hauptsacheverfahren) bezogen hat.
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